Häusliche Nebentätigkeiten und einfache Verrichtungen – worauf du achten musst
Einfache Verrichtungen sind Tätigkeiten, für die du keine besonderen Qualifikationen oder technische Hilfsmittel brauchst und die du in der Regel gegen Stundenlohn oder Werksentgelt ausübst. Ob eine Tätigkeit darunter fällt, muss man aber immer im Einzelfall prüfen. Beispiele sind das Be- und Entladen von Waren, einfache Garten- oder Holzarbeiten und auch Tätigkeiten wie Vorlesen oder Begleitung. Wenn du so eine Tätigkeit aber über eine Agentur anbietest, brauchst du eine Gewerbeberechtigung.
Häusliche Nebentätigkeiten sind untergeordnete Erwerbstätigkeiten, die von den eigenen Haushaltsmitgliedern erledigt werden können. Dazu zählen zum Beispiel kunsthandwerkliche Arbeiten, Hausbüglerdienste oder das Schreiben von Anschriften. Aber bitte nicht betriebsähnliche Strukturen aufbauen, also zum Beispiel keine professionellen Geräte benutzen, nicht mehr arbeiten, als im Haushalt üblich, und nicht regelmäßig auf Märkten teilnehmen. Auch ein Webshop kann auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen.
Und wenn du bis zu zehn Fremdenbetten als zusätzliche Einnahmequelle zur Verfügung hast, gilt das als Privatzimmervermietung. Wenn du jedoch mehr als zehn Fremdenbetten anbietest oder zusätzliche Dienstleistungen wie regelmäßige Reinigung oder Verpflegung anbietest, kann eine gewerbliche Berechtigung notwendig werden.
Da einfache Tätigkeiten sowohl als freies Gewerbe als auch im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausgeübt werden können, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist.